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"Wie und wo zahle ich Steuern?"
Wir sind alle keine Steuerexperten und nachstehende Informationen sind nur als Wegweiser gedacht und basieren auf unseren eigenen Erfahrungen, aber trotzdem wollen wir euch einen kurzen Einblick in die Steuerpflicht als Animateur geben.
In fast jedem Arbeitsvertrag für Animateure findet man die Klausel: „Für die Besteuerung des Einkommens ist der Arbeitnehmer selbst zuständig.“ Diese Klausel wird verwendet, da es bei jedem Arbeitnehmer unterschiedlich sein kann, wie und wo die Besteuerung stattfindet.
Grundsätzlich solltet ihr 3 Dinge in Erfahrung bringen:
A: In welchem Land ist euer Wohnsitz?
B: Wie lange arbeitet ihr im Ausland?
C: In welchem Land arbeitet ihr?
Anschließend könnt ihr von folgenden Grundsätzen (bei EU-Ländern) ausgehen:
1. Zuerst benötigt ihr die Antwort auf Frage A.
Solange ihr in Deutschland eine Wohnung oder ein Zimmer habt, ist euer Wohnsitz in Deutschland. Das soll heißen: Wenn ihr vorhabt wieder zurückzukommen und für eure Wohnung oder euer Zimmer weiterhin Miete bezahlt, oder euch die Wohnung gehört und als Erstwohnsitz gemeldet ist, habt ihr euren Wohnsitz nach wie vor in Deutschland. Dasselbe gilt für Personen, die ein Zimmer im Haus der Eltern haben. Der Wohnsitz wird erst dann geändert, wenn erkennbar ist, dass eine Person auf unbestimmte Zeit und ohne Wiederkehrabsicht den Wohnsitz verlässt.
Prinzipiell seid ihr mit einem Wohnsitz in Deutschland weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, es sei denn Punkt 2 trifft auf euer Arbeitsverhältnis zu.
2. Die uneingeschränkte Steuerpflicht wird dann aufgehoben, wenn ihr länger als 183 Tage (= 6 Monate) innerhalb eines Kalenderjahres im Ausland (immer dasselbe Land!!!) verbringt. Dann könnt ihr euch aufgrund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entscheiden, ob ihr euer verdientes Gehalt in Deutschland (Wohnsitz) oder in eurem Tätigkeitsland (gewöhnlicher Aufenthalt) versteuern wollt. Um das Gehalt im Tätigkeitsland versteuern zu können, müsst ihr allerdings erst einen Freistellungsantrag beim deutschen Finanzamt ausfüllen.
3. Wenn ihr euren Wohnsitz in Deutschland komplett aufgebt (wie unter Punkt 1 beschrieben), gibt es zwei Möglichkeiten, die von der Dauer eures Aufenthalts im Ausland abhängig sind:
Solltet ihr innerhalb von 6 Monaten euren dortigen Wohnsitz wieder aufgeben, seid ihr nach wie vor in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig.
Bleibt ihr länger als 183 Tage im Ausland (immer dasselbe Land), und meldet dort euren Wohnsitz neu an, seid ihr im Land eures neuen Wohnsitzes steuerpflichtig.
4. Allerdings bleibt ihr als deutsche Staatsbürger weiterhin beschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland (d.h.: Habt ihr noch weitere Einkünfte innerhalb Deutschlands nach EStG § 49, z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, müsst ihr diese weiterhin in Deutschland versteuern.).
Diese Informationen sind natürlich alle ohne Gewähr. In jedem Fall solltet ihr euch bei eurem Finanzamt über die jeweilige Zuständigkeit informieren.
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